AGB
1. Veranstalter
Die Schlagersausen werden von der MGNFY BORKEN UG & Co. KG, Weseler Str. 9, 46325 Borken
Amtsgericht Coesfeld – HRA: 9472, Sitz: Borken
Geschäftsführer: Martin Königsmann
E-Mail: info@schlagersauseborken.de
2. Tickets
2.1 Die Schlagersause Borken findet auf dem Gelände des Markplatz Borken, Markt 17, 46325 Borken statt.
2.2 Grundsätzlich gelten die jeweiligen AGBs des VVK-Ticketanbieters (See Tickets) und ergänzend dazu die AGBs der Veranstalterin, der MGNFY BORKEN UG & Co. KG. Soweit sich diese nicht gegenseitig widersprechen.
2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schlagersausen. Sie gelten zwischen den Käufern („Besucher“) jeder Eintrittskarte für vorgenannte Veranstaltungen und der Veranstalterin, der MGNFY BORKEN UG & Co. KG („Veranstalter“). Sie werden spätestens wirksam mit Betreten des Festivalgeländes.
2.4 Mit dem Kauf eines Tickets wird für den Besuch der jeweiligen Veranstaltung eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen MGNFY BORKEN UG & Co. KG und dem Ticketkäufer begründet. Mit Kauf und Bezahlung des Tickets erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Teilnahme an der gewählten Veranstaltung. Mit Bezahlung des Ticketpreises erhält der Kunde das Ticket. Dieses dient dem Kunden als Nachweis für die Zutrittsberechtigung auf das jeweilige Veranstaltungsgelände. Der Kunde ist gehalten, selbiges sorgsam aufzubewahren. Ein Weiterverkauf des Tickets und damit verbundene Abtretung des Anspruchs auf Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung ist nicht gestattet. Der illegale Weiterverkauf wird strafrechtlich verfolgt.
2.5 Mit Erwerb des Tickets erkennt der Kunde das Hausrecht des Veranstalters an. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Verzehr von alkoholischen Getränken, die nicht auf dem Veranstaltungsgelände erworben wurden, untersagt ist. Untersagt ist ebenso der Verzehr und Genuss von nach dem Betäubungsmittelgesetz untersagten Drogen. Den Anordnungen des Veranstalters sind Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich bei Verstoß gegen die Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, den Kunden/Besucher des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.
2.6 Für Tickets gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht! Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
2.7 Der kommerzielle oder gewerbliche Verkauf von Schlagersausen-Tickets ist nur durch autorisierte Händler der MGNFY BORKEN UG & Co. KG gestattet. Die Weiterveräußerung der Schlagersausen-Tickets ist, sollte sie aus kommerziellen, gewerblichen oder Gewinn bringenden Zwecken erfolgen, strengstens untersagt und wird daher rechtlich von der MGNFY BORKEN UG & Co. KG verfolgt.
3. Einlass, Einlasskontrolle, verbotene Gegenstände
3.1 Einlass zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzulegen.
3.2 Bei dem Einlass zum Veranstaltungsgelände erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
3.3 Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne) sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzunehmen. Nicht mitgebracht werden dürfen außerdem Tiere.
3.4 Foto-, Film-,Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, sind nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, vorstehende Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
3.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zu der Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 3.3. Bei einem offensichtlich stark alkoholisierten Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers können zur Verweigerung des Zugangs führen. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert die Eintrittskarte seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
3.6 Eintritt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Hausrecht, Verhaltensregeln, Fotografieren und Filmen
4.1 Das Hausrecht der Schlagersause wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters und des Personals der Partner des Veranstalters ist Folge zu leisten.
4.2 Besuchern ist es untersagt, auf der Veranstaltung Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
4.3 Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 3.3 u. 3.4 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom jeweiligen Veranstaltungsort verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei der Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der jeweiligen Veranstaltung verwiesen. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
4.4 Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
5. Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung, Programmänderung
5.1. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die jeweilige Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.
5.2. Sollte die Veranstaltung noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Veranstaltungsbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehender Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.
5.3. Sollte die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Veranstaltungsbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
5.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist. a) zeitliche Verlegung: nächster Tag, bzw. soweit die hindernden Umstände (insbesondere Wetterbedingungen) noch anhalten, der nächste Samstag, soweit die Veranstaltungsfläche weiterhin verfügbar sein sollte.
Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Website und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, Meta-Präsenz bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Website des Veranstalters empfohlen.
5.5. Bei Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.
5.6. Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.
6. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
6.1 Dem Besucher ist bewusst, dass bei Musikveranstaltungen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl des individuellen Veranstaltungsortes dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Musikperformance keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz im Zuschauerraum zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
7. Jugendschutz
7.1 Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
7.2 Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen, es sei denn, er hat den Verlust vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten.
8. Nutzungsrechte, Werberechte
Der Veranstaltungsbesucher erklärt sich mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Festivals in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder bei werkartigen Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.
9. Haftungsfreistellung
Der Nutzer erklärt hiermit, dass er dem Veranstalter, die mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen sowie die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters und/oder der mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen in Bezug auf Forderungen oder Ansprüche gleich welcher Art, die von Dritten aufgrund von oder in Zusammenhang mit Inhalten, welche der Nutzer im Rahmen der Dienste des Betreibers speichert, veröffentlicht und/oder übermittelt oder die aufgrund der Nutzung der Dienste des Veranstalters oder aufgrund von Verletzungen dieser Nutzungsbedingungen oder von Rechten Dritter durch ihn erhoben werden, auf erstes Anfordern unbeschränkt freistellt und schadlos hält. Die Haftungsfreistellung erstreckt sich auch auf angemessene Anwalts- und Gerichtskosten.
10. Bildrechte
Alle auf den Websites des Veranstalters angezeigten Inhalte dienen nur der persönlichen Information des Nutzers. Eine Weiterverwertung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Der Veranstalter nutzt Fotografien, die entweder durch ihn lizenziert wurden oder die durch Medienpartner zur Verfügung gestellt wurden. Bei lizenzierten Fotografien finden sich Hinweise auf den Lizenzgeber unmittelbar bei der jeweils genutzten Fotografie oder im Impressum der Website. Werden Fotografien durch unsere Medienpartner bereitgestellt, so behandelt der Betreiber die Fotografien wie fremde Inhalte, d.h. die Fotografien werden ohne Prüfung des Kontextes und der Rechte 1:1 im angelieferten Zustand für den Medienpartner hochgeladen. Der Veranstalter kommt seiner Haftung für fremde Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf erstes Anfordern nach. Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Karteninhaber einverstanden, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von ihm gemacht und in jedweder Weise genutzt und verwendet werden dürfen.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig der Geschäftssitz des Veranstalters. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform und der Zustimmung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden beide Seiten eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.